Aufnahmemöglichkeiten
Aufnahmemerkmale der Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büchen für die Jahrgänge 5-10
Beschluss der Schulkonferenz vom 23.01.2019
Die Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule mit Oberstufe ist die einzige Schule dieser Schulart im Schulverbandsbereich, zu dem die folgenden Gemeinden gehören: Besenthal, Bröthen, Büchen, Fitzen, Gudow, Güster, Klein Pampau, Langenlehsten, Roseburg, Siebeneichen, Tramm, Witzeeze.
Auf seiner Sitzung vom 26.03.2015 hat der Schulverband Büchen beschlossen, dass die Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule aufgrund der räumlichen Gegebenheiten begrenzte Aufnahmekapazitäten hat. Auf der Basis der vorangegangenen Schuljahre werden vom Schuljahr 2015/2016 an fünf Parallelklassen im Jahrgang 5 eingerichtet.
Die Größe der Klassen wird auf 26 Schülerinnen und Schüler begrenzt. Bei der Aufnahme von inklusiv zu beschulenden Kindern wird die Größe verringert. Ausgewiesene Integrationsklassen gibt es an der Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule nicht. Bei einer Verteilung der Schüler/innen, die zieldifferent unterrichtet werden (Förderschwerpunkt L oder G), reduziert sich die Gesamtzahl der Schüler/innen pro Klasse entsprechend und beträgt bei max. 5 Schüler/innen höchstens 20.
Gemäß dem oben genannten Erlass gelten sowohl die Anzahl der Klassen als auch die Klassengrößen auch für die Jahrgänge 6-10.
Die Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule mit Oberstufe ist die einzige Schule dieser Schulart im Schulverbandsbereich, zu dem die folgenden Gemeinden gehören: Besenthal, Bröthen, Büchen, Fitzen, Gudow, Güster, Klein Pampau, Langenlehsten, Roseburg, Siebeneichen, Tramm, Witzeeze.
Auf seiner Sitzung vom 26.03.2015 hat der Schulverband Büchen beschlossen, dass die Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule aufgrund der räumlichen Gegebenheiten begrenzte Aufnahmekapazitäten hat. Auf der Basis der vorangegangenen Schuljahre werden vom Schuljahr 2015/2016 an fünf Parallelklassen im Jahrgang 5 eingerichtet.
Die Größe der Klassen wird auf 26 Schülerinnen und Schüler begrenzt. Bei der Aufnahme von inklusiv zu beschulenden Kindern wird die Größe verringert. Ausgewiesene Integrationsklassen gibt es an der Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule nicht. Bei einer Verteilung der Schüler/innen, die zieldifferent unterrichtet werden (Förderschwerpunkt L oder G), reduziert sich die Gesamtzahl der Schüler/innen pro Klasse entsprechend und beträgt bei max. 5 Schüler/innen höchstens 20.
Gemäß dem oben genannten Erlass gelten sowohl die Anzahl der Klassen als auch die Klassengrößen auch für die Jahrgänge 6-10.
Aufnahmeentscheidungen
Nachfolgend werden die Merkmale genannt, die die Aufnahmeentscheidung begründen. Die aufgezeigte Reihenfolge ist bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler verbindlich.
1. Es werden für die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Plätze zur Verfügung gestellt, sofern in den Koordinierungsgesprächen im Förderausschuss ermittelt wurde, dass die Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule die entsprechende zuständige Schule ist.
2. Schüler/innen, für die die Aufnahme an einer anderen Schule unzumutbar wäre (Härtefälle) werden aufgenommen. Den Erziehungsberechtigten obliegt die Darlegungspflicht. Die Berufung auf die Härtefall-Klausel ist beim Anmeldeverfahren deutlich anzuzeigen.
3. Alle Schüler/innen aus den oben aufgeführten Schulverbandsgemeinden werden zu Beginn des 5. Schuljahres aufgenommen, ebenso bei einem Wechsel von einem Gymnasium sowie bei Zuzug.
4. Im nächsten Schritt des Aufnahmeverfahrens werden 26 Kinder mit besonderen Leistungsstärken im Bereich der „Überfachlichen Kompetenzen“ aufgenommen. Ermittelt werden diese Leistungsstärken auf der Basis des vorgelegten Grundschulzeugnisses, wenn die abgebende Grundschule die Zeugnisse gemäß § 6 Absatz 3 Satz 3 der Landesverordnung über Grundschulen in Kombination mit dem Erlass Zeugnisse in der Grundschule und Schulübergangsempfehlung, Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 29. Juni 2018 - III 30, Punkt 2, Satz 4 unter Verwendung der Kann-Vorlage (Anlage 4) ausgestellt hat oder das Raster der Überfachlichen Kompetenzen aus Anlage 4 in Kombination mit einem Notenzeugnis verwendet hat. Ist dies nicht der Fall, enthält das Zeugnis gemäß §7 Absatz 1 Punkt 1 ZVO Beschlüsse der Klassenkonferenz zur verbalen oder tabellarischen Beschreibung des allgemeinen Lernverhaltens und des Sozialverhaltens. Dabei sind für das allgemeine Lernverhalten die Kriterien Arbeitsorganisation, Anwendung von Methoden, Konzentration, Selbstständigkeit und Engagement zu berücksichtigen; die Aussagen über das Sozialverhalten beziehen sich auf die Kriterien Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit.
Die hier genannten Kriterien sind identisch mit denen der überfachlichen Kompetenzen gemäß der in der genannten Anlage 4 genannten Zeugnisvorlage. Um die erforderliche Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten werden die Angaben gemäß §7 Absatz 1 Punkt 1 ZVO zu dem Raster der Überfachlichen Kompetenzen (Anlage 4) in Analogie gesetzt.
5. Schüler/innen werden aufgenommen, wenn Geschwister zurzeit die Friedegart-Belusa-Gemeinschaftsschule besuchen.
6. Verbleibende Plätze werden nach einem Losverfahren vergeben.
Falls die Zahl der „Pflichtaufnahmen“ gemäß den Punkten 1-3 (vgl. § 24 Schulgesetz) die Aufnahmekapazitäten überschreiten, müssen diese nach Gesprächen mit der Schulaufsicht und dem Schulträger evtl. angepasst werden.
Büchen, den 23.01.2019
Dr. Harry Stossun, Schulleiter
Anmeldung
Für die Anmeldung Ihres Kindes bitte Geburtsurkunde, Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden, allgemeinbildenden Schule (wurde von der Grundschule ausgegeben),
Schulübergangsempfehlung, Legastheniebescheid (sofern vorhanden) mitbringen und das entsprechende folgende Formular ausgefüllt im Sekretariat abgeben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Kurswahl.